Stand: August 2026. Der hier beschriebene Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums ist nicht verabschiedet. Fristen und Details können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Diese Seite ist eine Information, keine Rechtsberatung.
Seit 2020: die Belegausgabepflicht
Nach § 146a der Abgabenordnung muss jeder Betrieb mit elektronischer Kasse seit dem 1. Januar 2020 zu jedem einzelnen Geschäftsvorfall einen Beleg erstellen und anbieten — Teil der KassenSichV, die auch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) in der Kasse vorschreibt. Der Beleg darf auf Papier oder digital sein; du musst ihn nur entgegennehmen können. Eine Pflicht, ihn tatsächlich mitzunehmen, gibt es nicht.
Geplant ab 2028: digital als Standard
Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom Juni 2026 würde den Standard für Händler mit elektronischer Kasse von Papier auf digital verschieben:
- Der Beleg wird standardmäßig digital bereitgestellt — genannt werden ein QR-Code auf dem Kassendisplay oder der Versand per E-Mail.
- Papier wird nur noch gedruckt, wenn die Kundin oder der Kunde danach fragt.
- Zu jedem Geschäftsvorfall muss weiterhin ein Beleg erzeugt werden — daran ändert sich nichts.
- Ein separater Vorschlag würde die Belegausgabepflicht für Beträge unter 30 Euro ganz streichen (Bagatellgrenze); der genaue Starttermin wird noch diskutiert.
Was das an der Kasse heißt
Rechne mit weniger automatisch ausgehändigten Zetteln und mehr 'QR-Code scannen' oder 'per E-Mail?'. Der Vorteil: Belege, die lesbar und durchsuchbar bleiben. Die praktische Frage wird, wo all diese digitalen Belege landen — hier eine Kassen-App, dort ein Postfach — und ob du einen davon in einem halben Jahr wiederfindest.
Häufige Fragen
Verschwindet der Papierbon komplett?+
Nein. Der Entwurf lässt Papier auf Wunsch bestehen. Wegfallen würde nur der automatische Ausdruck zu jedem Einkauf.
Gilt das auch für kleine Läden und Bäckereien?+
Die Belegausgabepflicht gilt schon heute für jeden Betrieb mit elektronischer Kasse, unabhängig von der Größe. Wer keine elektronische Kasse hat, muss auch keine anschaffen (nach dem Entwurf ab 2028 Ausnahme: über 100.000 Euro Jahresumsatz). Härtefall-Ausnahmen nach § 148 AO bleiben möglich.
Ab genau wann?+
Der Entwurf nennt den 1. Januar 2028 für die Digital-Standard-Regel. Er ist noch nicht verabschiedet — betrachte das Datum als vorläufig.
Muss ich einen digitalen Beleg akzeptieren?+
Du kannst weiterhin nach Papier fragen. Und du musst einen Beleg ohnehin nicht mitnehmen — die Pflicht liegt beim Händler, ihn anzubieten.