Was sich ändert
Seit 2020 muss es zu jedem Einkauf an einer elektronischen Kasse einen Beleg geben — digital war dabei schon immer erlaubt. Ein Referentenentwurf vom Juni 2026 geht weiter: Ab 2028 (geplant) würden Händler mit elektronischer Kasse den Beleg standardmäßig digital ausgeben und Papier nur noch auf Wunsch drucken. Viele Ketten — REWE, dm, IKEA und andere — bieten den Beleg heute schon per App, E-Mail oder QR-Code an.
Warum dich das betrifft
Ein digitaler Beleg verblasst nicht, füllt nicht dein Portemonnaie und ist Monate später noch da, wenn du ihn für Garantie, Umtausch, die Steuer oder einfach den Überblick brauchst. Der Haken: Diese Belege landen verstreut in Kassen-Apps, Postfächern und QR-Links. Nützlich sind sie nur an einem Ort.
Wo KassenBonBon passt
KassenBonBon ist ein Ort für jeden Beleg — per E-Mail weitergeleitet, als Foto oder PDF hochgeladen, aus jedem Geschäft. Produkte und Preise werden automatisch erkannt, alles bleibt durchsuchbar, und aus deinen Einkäufen werden klare Ausgaben-Einblicke. Kostenlos starten, ohne Kreditkarte.
Häufige Fragen
Wird der Papierbon verboten?+
Nein. Nach dem aktuellen Entwurf bleibt Papier auf Wunsch verfügbar — es wird nur nicht mehr automatisch zu jedem Einkauf gedruckt.
Muss ich eine Kassen-App installieren?+
Nein. Händler können den Beleg per E-Mail oder als QR-Code anbieten. Mit KassenBonBon leitest du die an eine Adresse weiter und hast sie zusammen, egal aus welchem Laden sie kommen.
Ab wann gilt das?+
Der Entwurf nennt den 1. Januar 2028, muss aber noch durch Kabinett, Bundestag und Bundesrat — Datum und Details können sich ändern.